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SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN E.V. HERFORD
 
Beratung - Begleitung - Betreuung - Fortbildung
 

Termine im Treffpunkt für Alleinerziehende

Der Treffpunkt befindet sich an der Komturstraße 2, 32052 Herford. Zugang über den Innenhof der kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist. 

 

Februar 2012 - Dienstags von 16:00 bis 18:00 Uhr

07. Februar Offene Runde - Bei Kaffee, Tee und Keksen finden interessante Gespräche unter anderem zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf statt. Heute sind die Kinderbetreuerinnen Nadine und Rebecca vor Ort. 
14. Februar Valentinstag unter uns - Gerade heute treffen wir uns um die lustigen oder weniger lustigen Anekdoten rund um diesen mysteriösen Tag auszu-tauschen. Die Kinderbetreuung übernehmen Annemarie und Rebecca. 
21. Februar Perlen & Co - Heute übernehmen die Kinder die Bügelarbeit! Während die Kids mit Kamila und Annemarie jede Menge Perlen glatt bügeln, können die Erwachsenen klönen und Tipps austauschen. 
28. Februar Offene Runde - Wie immer gibt es Kaffee, Tee, Kekse und Gespräche rund um das Thema (Berufs-) Alltag von Alleinerziehenden; heute ausnahmsweise mit Vertretungsmitarbeiterin Erika. Die Kinderbetreuung übernehmen Kamila und Annemarie. 

 

weitere Informationen bei Anne Schütteldreier

 

 


Termine für die nächste Fort- und Weiterbildung für Bereitschaftspflegestellen

Die Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung unter 05221/1037-21 möglich.

 

Die Schulungen finden in unseren Räumlichkeiten, Berliner Straße, 1. Etage jeweils in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr statt.

 


1. Halbjahr 2012

19. Januar  Jahresrückblick 2011 
16. Februar Thema: Alle Akteure rund um die Bereitschaftspflege 
15. März Reflexion 
19. April Gutachten - gutachterliche Aufträge; Referentin: Dipl. Psychologin Elke Bretz 
24. Mai Thema: Dokumentation 
21. Juni  Sommerfest 

 

weitere Informationen bei Heike Wiechers

 

 


Termine für die Ausbildung zur Bereitschaftspflege

Die Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung unter 05221/1037-21 möglich.

 

Die Schulungen finden in unseren Räumlichkeiten, Berliner Straße, 1. Etage jeweils in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr statt.

 


I. Quartal 2012

 Termine und Themen werden in Kürze bekanntgegeben. 
  
  

 

weitere Informationen bei Heike Wiechers

 

 


Termine für die nächsten Vorträge zum Thema: Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

I. Quartal 2012

 Termine und Themen werden in Kürze bekanntgegeben. 
  
  

 

weitere Informationen bei Stefan Heckers

 

 


Termine für die nächsten Vorträge zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer

I. Quartal 2012

  
  
  

 

weitere Informationen bei Stefan Heckers

 

 


Termine für die nächsten Veranstaltungen im "Projekt Gemeinsamkeit"

I. Quartal 2012

19. Januar Spielenachmittag und Jahresplanung bei Kaffee und Kuchen; 14:00 - 18:00 Uhr im Treffpunkt an der Komturstr. 2, 32052 Herford 
02. Februar Film: Die Feuerzangenbowle ab 15:00 Uhr im Heinrich-Windhorst-Haus 
16. Februar Weiberfastnacht im Heinrich-Windhorst-Haus ab 15:00 Uhr 
01. März Besuch des Werreparks in Bad Oeynhausen 
22. März Ü 60 Party, im Heinrich-Windhorst-Haus, ab 15:00 Uhr 

 

weitere Informationen zum Projekt Gemeinsamkeit

 

 


Termine für die nächsten Sprechstunden der Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner in Enger

Die Beratungen finden statt in den Räumlichkeiten der Flemming School, Lehmkuhlenweg 6, 32130 Enger.

 

 

I. Quartal 2012

04. Januar 10:30 bis 12:30 Uhr 
29. Februar 10:30 bis 12:30 Uhr 
28. März 10:30 bis 12:30 Uhr 

 

weitere Informationen bei Marco Taksz

 

 


Termine für die nächsten Sprechstunden der Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner in Hiddenhausen

Die Beratungen finden statt im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, Zimmer 11.

 

 

I. Quartal 2012

26. Januar 16:30 bis 18:00 Uhr 
23. Februar 16:30 bis 18:00 Uhr 
22. März 16:30 bis 18:00 Uhr 

 

weitere Informationen bei Martin Haeunke

 

 


Das Pfändungsschutzkonto - Stand: 28.11.2011

Kreditinstitute bieten P-Konto an

 

Bisher führten Kontopfändungen häufig zur Blockierung des Girokontos. Am 1. Juli 2010 ist das neue Kontopfändungsrecht und damit auch das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, in Kraft getreten. Neu an diesem Konto ist, dass Schuldner und Schuldnerinnen erstmals über einen Grundbetrag verfügen können und eine weitere Nutzung des Kontos im Rahmen des Grundbetrages sichergestellt ist.

 

Nähere Informationen zu dem P-Konto können Sie diesem Informationsschreiben des Bundesministeriums für Justiz entnehmen.

 

Fragen und Antworten zum neuen Pfändungschutzkonto; Stand:28.11.2011

 

 

Unsere Beratungsleistung zum P-Konto:

 

Auf dem P-Konto ist ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro je Kalendermonat vor der Pfändung geschützt. Je nach Lebenssituation des Kontoinhabers kann sich dieser Betrag erhöhen (z.B. bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen). Dieser erhöhte Freibetrag muss bescheinigt werden. Gerne stellt Ihnen die Schuldnerberatungsstelle diese Bescheinigung aus.

 

Neben Ihrer Schuldnerberatungsstelle können diese Bescheinigungen auch der Arbeitgeber, die Sozialleistungsträger, die Familienkasse, Rechtsanwälte, Steuerberater und das Vollstreckungsgericht Herford, Auf der Freiheit 7, 32052 Herford ausstellen.

 

Erhalten Sie Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Wohngeld? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Vollstreckungsgericht Herford, Auf der Freiheit 7, 32052 Herford. In diesem Fall kann Ihnen die Schuldnerberatungsstelle keine Bescheinigung ausstellen.

 

Die Schuldnerberatungsstelle stellt Ihnen nur eine Bescheinigung aus, wenn Sie alle Nachweise erbringen, die einen erhöhten Freibetrag begründen und diese zu Ihrem nächsten Termin mitbringen.

 

Hierzu zählen:

 

- ausgefüllter Antrag auf Erstellung der Bescheinigung

 

(erhältlich in der Geschäftsstelle Berliner Straße 10 in Herford zu folgenden   Zeiten: Montag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr;  Donnerstag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr  und Donnerstag 14.30 Uhr – 17.00 Uhr)

- Unterhaltstitel

- Bescheinigung über das Kindergeld durch die Familienkasse

- Heiratsurkunde

- Einkommensnachweis (z.B. Lohn, Gehalt, Rente, ALG I, ALG II)

- Meldebescheinigung über alle in der Wohnung lebenden Personen

 

 

 


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