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Termine im Treffpunkt für AlleinerziehendeDer Treffpunkt befindet sich an der Komturstraße 2, 32052 Herford. Zugang über den Innenhof der kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist.
weitere Informationen bei Anne Schütteldreier
Termine für die nächste Fort- und Weiterbildung für BereitschaftspflegestellenDie Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung unter 05221/1037-21 möglich.
Die Schulungen finden in unseren Räumlichkeiten, Berliner Straße, 1. Etage jeweils in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr statt.
weitere Informationen bei Heike Wiechers
Termine für die Ausbildung zur BereitschaftspflegeDie Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung unter 05221/1037-21 möglich.
Die Schulungen finden in unseren Räumlichkeiten, Berliner Straße, 1. Etage jeweils in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr statt.
weitere Informationen bei Heike Wiechers
Termine für die nächsten Vorträge zum Thema: Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
weitere Informationen bei Stefan Heckers
Termine für die nächsten Vorträge zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und BetreuerI. Quartal 2012
weitere Informationen bei Stefan Heckers
Termine für die nächsten Veranstaltungen im "Projekt Gemeinsamkeit"I. Quartal 2012
weitere Informationen zum Projekt Gemeinsamkeit
Termine für die nächsten Sprechstunden der Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner in EngerDie Beratungen finden statt in den Räumlichkeiten der Flemming School, Lehmkuhlenweg 6, 32130 Enger.
weitere Informationen bei Marco Taksz
Termine für die nächsten Sprechstunden der Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner in HiddenhausenDie Beratungen finden statt im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, Zimmer 11.
weitere Informationen bei Martin Haeunke
Das Pfändungsschutzkonto - Stand: 28.11.2011Kreditinstitute bieten P-Konto an
Bisher führten Kontopfändungen häufig zur Blockierung des Girokontos. Am 1. Juli 2010 ist das neue Kontopfändungsrecht und damit auch das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, in Kraft getreten. Neu an diesem Konto ist, dass Schuldner und Schuldnerinnen erstmals über einen Grundbetrag verfügen können und eine weitere Nutzung des Kontos im Rahmen des Grundbetrages sichergestellt ist.
Nähere Informationen zu dem P-Konto können Sie diesem Informationsschreiben des Bundesministeriums für Justiz entnehmen.
Fragen und Antworten zum neuen Pfändungschutzkonto; Stand:28.11.2011
Unsere Beratungsleistung zum P-Konto:
Auf dem P-Konto ist ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro je Kalendermonat vor der Pfändung geschützt. Je nach Lebenssituation des Kontoinhabers kann sich dieser Betrag erhöhen (z.B. bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen). Dieser erhöhte Freibetrag muss bescheinigt werden. Gerne stellt Ihnen die Schuldnerberatungsstelle diese Bescheinigung aus.
Neben Ihrer Schuldnerberatungsstelle können diese Bescheinigungen auch der Arbeitgeber, die Sozialleistungsträger, die Familienkasse, Rechtsanwälte, Steuerberater und das Vollstreckungsgericht Herford, Auf der Freiheit 7, 32052 Herford ausstellen.
Erhalten Sie Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Wohngeld? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Vollstreckungsgericht Herford, Auf der Freiheit 7, 32052 Herford. In diesem Fall kann Ihnen die Schuldnerberatungsstelle keine Bescheinigung ausstellen.
Die Schuldnerberatungsstelle stellt Ihnen nur eine Bescheinigung aus, wenn Sie alle Nachweise erbringen, die einen erhöhten Freibetrag begründen und diese zu Ihrem nächsten Termin mitbringen.
Hierzu zählen:
- ausgefüllter Antrag auf Erstellung der Bescheinigung
(erhältlich in der Geschäftsstelle Berliner Straße 10 in Herford zu folgenden Zeiten: Montag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr; Donnerstag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und Donnerstag 14.30 Uhr – 17.00 Uhr)
- Unterhaltstitel - Bescheinigung über das Kindergeld durch die Familienkasse - Heiratsurkunde - Einkommensnachweis (z.B. Lohn, Gehalt, Rente, ALG I, ALG II) - Meldebescheinigung über alle in der Wohnung lebenden Personen
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