Betreuungen nach dem Betreuungsrecht - bedeuten in erster Linie die rechtliche Vertretung für Menschen in den Bereichen, die sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr oder nur teilweise regeln können
- dürfen nur für Aufgabenbereiche eingerichtet werden, in denen die Unterstützung erforderlich ist
- beinhalten vertrauensbildende Maßnahmen, die Erkundung des Willens der rechtlich betreuten Menschen sowie ein einfühlsamer Weg der Hilfe zur Selbsthilfe

Aufgabenkreise:- Vermögenssorge
- Ambulante Versorgung
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung bei Behörden
- Wohnungsangelegenheiten
Ziele:Oberstes Ziel ist die Ermöglichung der Teilhabe am Rechtsverkehr, insbesondere die Verwirklichung von Grundrechten der zu betreuenden Menschen.
Folgende Grundsätze sind für unsere Arbeit verpflichtend:
- Der Handlungsauftrag ist die rechtliche Vertretung
- Der Aufgabenkreis ist handlungsweisend
- Die Wünsche der Betreuten sind vorrangig zu beachten
- Wunsch und Wille der Betreuten müssen gegebenenfalls durch verschiedene Methoden erkundet werden
- Die Bildung einer Vertrauensbasis ist notwendig
- Die persönliche Betreuung spielt eine wesentliche Rolle
Zu unseren ständigen Aufgaben gehört die Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen.
Ehrenamtlich Mitarbeitende und von uns betreute Menschen gestalten im "Projekt Gemeinsamkeit" ihren Alltag und ihre Freizeit.
Ebenfalls beraten wir zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Wenn Sie einen Vortrag zu diesen Themen in Ihrer Gemeinde, Gruppierung, Firma, Institution wünschen erhalten Sie hier weitere Informationen.
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Gisela Tegtmeier
Tel.: 05221-1037-22
Gisela.Tegtmeier@SkF-Herford.de
Jan Wycislo
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